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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Sonntag 6. Dezember 2020, von tk

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

nach § 75 (SGB III) und oder § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 75 SGB III

Diese Hilfe ist ausbildungsbegleitend und führt zur Verbesserung der Noten in den Problemfächern und schließlich zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Diese Unterstützung ist passgenau auf den einzelnen Schüler zugeschnitten.

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Berlin bieten wir:

Individuelle Nachhilfe in Theorie und Praxis
Vorbereitung auf Klassenarbeiten
Gezielte Zwischen- und Abschlussprüfungsvorbereitung
Nachhilfe in Fächern wie Deutsch, Mathematik und Sozialkunde (und andere)
Unterstützung bei Alltagsproblemen
Sozialpädagogische Begleitung
Besondere zusätzliche Angebote, beispielsweise die Stärkung des Teilnehmers in der persönlichen Stressbewältigung oder dem Abbau von Prüfungsängsten.
Das Angebot wird gefördert und unterstützt durch die Bundesagentur für Arbeit Berlin.

Für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten.

Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

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